Der Zugang zu den Vergabeunterlagen in EU-weiten Verfahren darf nicht mit Kosten verbunden sein. Weitere Aussagen treffen die europäischen Vergaberichtlinien Stand 11/2016 nicht.
Dies fordert jedoch nicht, dass öffentliche Auftraggeber grundsätzlich ihre Zugangsinstrumente und Dienstleistungen unentgeltlich zur Verfügung stellen müssen, und schließen Entgelte für sogenannte redaktionelle Mehrwertdienste für Bieter durch Anbieter der Informations und Kommunikationstechnologie (IKT) nicht aus.
e-Vergabe Main-Post stellt jedoch allen Bietern einen kostenfreien Zugang im Unternehmer-Paket A zur Verfügung. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, gebührenfrei digitale/ elektronische Angebote in Textform nach § 126 (b) BGB zu den jeweiligen Auftraggeberausschreibungen hochzuladen.