Die Standards der e-Vergabe mit Stand 18.April 2016 gem. EU RILI 2014/24/25 EU sind in Entsprechung der neuen Vorgaben des Vergaberechtsmodernisierungsgesetztes mit Stand 18 April 2016 ff. für alle oberschwelligen Vergaben umzusetzen.
Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, sowie die Bieterkommunikation ab 18 April 2016 ff.
In einem zweiten Schritt sind die erweiterten Vorgaben der e-Vergabe gem. EU RILI 2014/24/25 EU in Entsprechung der neuen Vorgaben des Vergaberechtsmodernisierungsgesetztes mit Stand 18. April 2017 ff. für zentrale Vergabestellen sowie für alle übrigen Vergabestellen bis 18.04 2018 (18.10.2018) ff. für alle oberschwelligen Vergabe umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Entgegennahme von digitalen Angeboten.