Umsetzungsfristen
EU-weite Verfahren Bau, Liefer- und Dienstleistung gem. VgV, VOB/A Abschnitt 2
Pflichten + Umsetzungsfristen zur E-Vergabe über den Schwellenwerten: (von 18.04.2016 bis 18.10.2018 – > 01.2020)
Stufen | Teilprozess des Vergabeverfahrens | Bund, Länder und Zentr. Beschaffungsstellen | Kommunen/Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen |
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1. Stufe | Elektronische Veröffentlichung TED EU – weit Elektronische Vergabeunterlage bereitstellen |
Seit 18.04.2016 | Seit 18.04.2016 |
2. Stufe | Kommunikation + elektronische Dokumentation Entgegennahme elektronischer Angebote ermöglichen |
Seit 18.04.2017 | Ab 18.10.2018 |
3. Stufe | Vergabeakte vollständig elektronisch führen (=E-Vergabeakte) |
Ab 01/2020 als Verpflichtung | Ab 01/2020 als Soll-Verpflichtung sowie bei „staatlichen Aufgaben“ als Verpflichtung |
Nationale Verfahren Bauleistungen gem. VOB/A Abschnitt 1
Pflichten + Umsetzungsfristen zur E-Vergabe unter den Schwellenwerten:
Stufen | Teilprozess des Vergabeverfahrens | Bund, Länder und Zentr. Beschaffungsstellen | Kommunen/Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen |
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1. Stufe | Veröffentlichung auf digitalem Portal Vergabeunterlagen bereitstellen |
Seit 18.04.2016 | Wahlmöglichkeit des AG unter Berücksichtigung § 11 (1) 1 und 2 zwischen elektronischer oder postalischer Abwicklung |
2. Stufe | Kommunikation
Entgegennahme von |
Seit 01.04.2017 | Anfang 2019 werden verpflichtende Novellierungserlässe zur E-Vergabe im Rahmen der neuen VOB/A 2019 erwartet |
3. Stufe | E-Vergabeakte führen | Ab 01/2020 als Verpflichtung | Ab 01/2020 als Soll-Verpflichtung sowie bei „staatlichen Aufgaben“ als Verpflichtung |
Nationale Verfahren Lieferleistungen und Dienstleistungen gem. VOL/A, UVgO, VgV und/oder Haushaltsrecht
Pflichten + Umsetzungsfristen zur E-Vergabe unter den Schwellenwerten: ( UVgO eingeführt ab 01/2018 ) (Kommunen vergeben nach VOL/A, respektive noch UVgO sowie Dienstleistungen frei nach Haushaltsgesetz und z.T. VgV)
Stufen | Teilprozess des Vergabeverfahrens | Bund, Länder und Zentr. Beschaffungsstellen | Kommunen/Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen |
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1. Stufe | Veröffentlichung auf digitalem Portal Vergabeunterlagen bereitstellen |
Seit 01.01.2018 | Ab 01.01.2019 Je nach Vergabegesetz oder Anwendungserlass der Länder bzw. gemäß Förderbedingungen AN-Best |
2. Stufe | Kommunikation
Entgegennahme von |
Seit 01.01.2018 | Ab 01.01.2019 Je nach Vergabegesetz oder Anwendungserlass der Länder bzw. gemäß Förderbedingungen AN-Best |
3. Stufe | E-Vergabeakte führen |
Ab 01/2020 als Verpflichtung | Ab 01/2020 als Soll-Verpflichtung sowie bei „staatlichen Aufgaben“ als Verpflichtung |