Umsetzungsfristen

EU-weite Verfahren Bau, Liefer- und Dienstleistung gem. VgV, VOB/A Abschnitt 2

Pflichten + Umsetzungsfristen zur E-Vergabe über den Schwellenwerten: (von 18.04.2016 bis 18.10.2018 – > 01.2020)

Stufen Teilprozess des Vergabeverfahrens Bund, Länder und Zentr. Beschaffungsstellen Kommunen/Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen
1. Stufe Elektronische Veröffentlichung
TED EU – weit
Elektronische Vergabeunterlage
bereitstellen
Seit 18.04.2016 Seit 18.04.2016
2. Stufe Kommunikation + elektronische Dokumentation
Entgegennahme elektronischer Angebote
ermöglichen
Seit 18.04.2017 Ab 18.10.2018
3. Stufe Vergabeakte vollständig elektronisch
führen (=E-Vergabeakte)
Ab 01/2020 als Verpflichtung Ab 01/2020 als Soll-Verpflichtung
sowie bei „staatlichen Aufgaben“ als
Verpflichtung

Nationale Verfahren Bauleistungen gem. VOB/A Abschnitt 1

Pflichten + Umsetzungsfristen zur E-Vergabe unter den Schwellenwerten:

Stufen Teilprozess des Vergabeverfahrens Bund, Länder und Zentr. Beschaffungsstellen Kommunen/Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen
1. Stufe Veröffentlichung auf
digitalem Portal
Vergabeunterlagen
bereitstellen
Seit 18.04.2016 Wahlmöglichkeit des AG
unter Berücksichtigung
§ 11 (1) 1 und 2 zwischen
elektronischer oder postalischer
Abwicklung
2. Stufe Kommunikation

Entgegennahme von
Angeboten

Seit 01.04.2017 Anfang 2019
werden verpflichtende
Novellierungserlässe
zur E-Vergabe im Rahmen
der neuen VOB/A 2019 erwartet
3. Stufe E-Vergabeakte führen Ab 01/2020 als Verpflichtung Ab 01/2020 als Soll-Verpflichtung
sowie bei „staatlichen Aufgaben“ als
Verpflichtung

Nationale Verfahren Lieferleistungen und Dienstleistungen gem. VOL/A, UVgO, VgV und/oder Haushaltsrecht

Pflichten + Umsetzungsfristen zur E-Vergabe unter den Schwellenwerten: ( UVgO eingeführt ab 01/2018 ) (Kommunen vergeben nach VOL/A, respektive noch UVgO sowie Dienstleistungen frei nach Haushaltsgesetz und z.T. VgV)

Stufen Teilprozess des Vergabeverfahrens Bund, Länder und Zentr. Beschaffungsstellen Kommunen/Körperschaften, geförderte Träger und zentrale Vergabestellen
1. Stufe Veröffentlichung auf
digitalem Portal
Vergabeunterlagen
bereitstellen
Seit 01.01.2018 Ab 01.01.2019
Je nach Vergabegesetz oder
Anwendungserlass der Länder
bzw. gemäß Förderbedingungen AN-Best
2. Stufe Kommunikation

Entgegennahme von
Angeboten

Seit 01.01.2018 Ab 01.01.2019
Je nach Vergabegesetz oder
Anwendungserlass der Länder
bzw. gemäß Förderbedingungen AN-Best
3. Stufe E-Vergabeakte
führen
Ab 01/2020 als Verpflichtung Ab 01/2020 als Soll-Verpflichtung
sowie bei „staatlichen Aufgaben“ als
Verpflichtung