Die Verpflichtung, elektronische Vergabeverfahren einzuführen, ergibt sich für alle öffentlichen Auftraggeber aus den neuen, zum 17. April 2014 in Kraft getretenen europäischen Vergaberichtlinien. Diese müssen bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Entwurf eines nationalen Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, mit dem der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen neu gefasst werden soll, befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Einzelheiten sollen in mehreren Verordnungen geregelt werden, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats erlassen kann.