Nein, es wird keine einheitliche Vergabeplattform für alle öffentlichen Auftraggeber geben.
Jeder Auftraggeber kann eine Vergabeplattform selbst wählen, unabhängig davon ob es sich um einen geföderten und/ oder Privatrechtlichen Auftraggeber handelt der öffentliche Förderungen erhält oder es sich um einen öffentlich rechtlicher Auftraggeber im Rahmen des Vergaberechts handelt. Dies ist abhängig davon ob der Auftraggeber als Zentrale Beschaffungsstelle geführt wird.