e-Vergabeportal
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 10.01.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 10.01.2018
für die Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH
Diese AGB gelten für Vergabeverfahren, die nach den aktuellen Vergabevorschriften VgV, GWB, VOL, UVgO, VOB, sowie den europäischen Richtlinien EU 2014/ 23/ 2014/ 24 und 2014/ 25 und gemäß BGB durchgeführt werden.
Präambel:
Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH (nachfolgend „e-Vergabeportal“) ist eine webbasierte interaktive Softwareanwendung mit Datenbank. Sie wird durch die aumass GmbH & Co. KG, Ludwigstraße 6, 93047 Regensburg, (nachfolgend aumass genannt) für die Main-Post GmbH betrieben.
Die Main-Post GmbH zeichnet sich als Herausgeber der Datenbank im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen verantwortlich für das Betreiben und die Funktionsfähigkeit des e-Vergabeportals. Wesentlicher Inhalt der Datenbank sind alle Arten von Ausschreibungen von Bauleistungen, Lieferleistungen und Dienstleistungen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich einerseits an ausschreibende Stellen der öffentlichen Hand sowie Sektorenauftraggeber und privatwirtschaftlich institutionelle Auftraggeber (nachfolgend „Vergabestellen“), sowie andererseits an Unternehmer, Handwerksbetriebe, Lieferanten und Dienstleistungsunternehmen als potentielle Bewerber/Bieter (nachfolgend „Bieter“). „Vergabestellen“ und „Bieter“ werden im Folgenden gemeinsam auch als „Nutzer“ bezeichnet.
Die Main-Post GmbH stellt Vergabestellen und Bietern ein e-Vergabeportal als Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), (nachfolgend “e-Vergabeportal“) genannt, auf Basis der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur eVergabe von Leistungen zur Verfügung. Die Main-Post GmbH stellt das Kommunikationsinstrument (sog. IKT) zur Verfügung, damit Vergabeverfahren abgewickelt werden können.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen allein die Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH als erforderliche elektronische Kommunikation (IKT) als Beschaffungsdienstleister, entsprechend Artikel 2 Abs. 17 der EU Richtlinie 24/ 2014 zur e-Vergabe, nicht das Vergabeverfahren im Rahmen des materiellen und inhaltlichen Vergaberechtes außerhalb der e-Vergabe und damit die nachfolgenden Rechtsverhältnisse zwischen den Nutzern.
§ 1 Gegenstand der Leistung
Mit dem e-Vergabeportal bietet die Main-Post GmbH eine webbasierte Softwareanwendung an, mit der Vergabestellen und Bieter elektronische Vergaben günstiger, komfortabler und vollständig webbasiert mit elektronischen Mitteln durchführen können.
Alle Felder und alle Bedienelemente können online - ohne weitere Software – sowohl von Bietern als auch von Vergabestellen ohne jegliche weitere Instrumente/Zertifikate oder Software (außer verkehrsüblicher Programme) bedient werden. Zur Bedienung durch die Nutzer sind lediglich ein aktueller Internetbrowser und IT-Technik mit aktuellem Stand der Technik erforderlich.
Mit dem webbasierten e-Vergabeportal der Main-Post GmbH ist die erforderliche elektronische Kommunikation (IKT) gem. Artikel 2 Abs. 19 und Art 22 der EU Richtlinie 24/ und 25/ 2014 als Beschaffungsdienstleister entsprechend Artikel 2 Abs. 17 der EU Richtlinie 24/ 2014 zur e-Vergabe im Oberschwellenbereich, sowie für nationalen Ausschreibungen nach GWB und VgV, insbesondere § 9 VgV § 10 VgV und § 11 VgV mit Stand 18.04.2016, und § 97 (5) VgV für Aufträge der Bauleistungen VOB/ A, Lieferleistungen (VOL/ A nachfolgend UVgO) sowie Dienstleistungen (VgV und UVgO) möglich.
Die Nutzung des eVergabeportals der Main-Post schränkt die Möglichkeit der Vergabestellen und der Bieter nicht ein, zugleich mit Hilfe herkömmlicher Kommunikationsmittel an Vergabeverfahren teilzunehmen oder andere Vergabeplattformen zu nutzen.
§ 1.1 Leistungen für Bieter
Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH bietet allen Bietern als gebührenfreie Grundleistung eine gesicherte, dokumentierte und rechtskonforme e-Vergabelösung von der freien Suche nach Bekanntmachungen, Herunterladen der Vergabeunterlagen und Entgegennahme von nachträglich verteilten Informationen bis zur kompletten Bieterkommunikation und Abgabe von elektronischen Angeboten.
Gegenstand der gebührenfreien Grundleistung der Main-Post GmbH ist für alle Bieter die direkte, unentgeltliche und uneingeschränkte vollständige Bereitstellung der Vergabeunterlagen, sowie das kostenfreie Recherchieren nach Bekanntmachungen im Volltext in den ausgewählten Gewerken/Leistungsspektren/CPV Codes, gegliedert nach Region, Datum, etc. auf dem e-Vergabeportal der Main-Post GmbH.
Die Vergabestellen stellen über das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH den Bietern Ausschreibungen (sog. Leistungsverzeichnisse/Vergabeunterlagen) zum gebührenfreien Herunterladen zur Verfügung. Alle Vergabeunterlagen in EU-weiten Verfahren sowie nationale öffentliche Ausschreibungen werden „als direkte, unentgeltliche und uneingeschränkte vollständige Bereitstellung der Vergabeunterlagen“ den Bietern zur Verfügung gestellt. Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie freihändige Verfahren werden den Bietern gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Alle Bieter können ohne Gebühren die elektronische Kommunikation sowie die Angebote in Textform nach § 126 (b) BGB in den Angebotstresor der Ausschreibung hochladen. Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH sichert und gewährleistet die geschützte Funktion und Dokumentation für alle elektronischen Angebote.
Optional stellt das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH den Bietern verschiedene gebührenpflichtige, rein redaktionelle Zusatzfunktionen zur Erhöhung des Komforts der Suchverfügbarkeit, der eigenen Bieterdarstellung, einer verwaltungsfähigen Mehrzahl an Benutzerzugängen, sowie Zugriff auf privatrechtliche Ausschreibungen nach BGB als Angebot zur Verfügung. Diese gebührenpflichtigen Zusatzleistungen sind für die vollständige Funktion und Handhabung der e-Vergabe für den Bieter nicht relevant, sondern ermöglichen lediglich verbesserte Zusatzfunktionalitäten.
§ 1.2 Leistungen für Vergabestellen
Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH bietet die erforderliche vergaberechtskonforme elektronische Kommunikation (IKT) gem. EU Richtlinien und erfüllt alle Mindestanforderungen der Kommunikation als sogenannte „e-Vergabe“ mit Stand 18. Oktober 2018, entsprechend Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/24/EU für die öffentliche Auftragsvergabe in nationalem Recht sowie 2014/25/EU für die Auftragsvergabe als Sektorenauftraggeber in europaweiten und nationalen Verfahren. Die Main-Post GmbH bietet mit dem e-Vergabeportal die dauerhaft gesicherte und geschützte vergaberechtskonforme elektronische Vergabe im Rahmen der Produkthaftung der aumass GmbH & Co. KG an.
Vergabestellen stellen die Vergabeunterlagen zu ihren Ausschreibungen den Bietern über das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH zur Verfügung.
Vergabeunterlagen zu nationalen öffentlichen Ausschreibung und EU-weite Ausschreibungen werden den Bietern von der Vergabestelle gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Unterlagen zu beschränkten Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb sowie freihändige Verfahren werden den Bietern gleichfalls gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH bietet den Vergabestellen die Annahme elektronischer Angebote in Textform nach § 126 (b) BGB oder wahlweise mit digitalen Signaturen.
§ 1.3 Telefonischer Service für alle Nutzer
Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH bietet über deren Dienstleister aumass allen Nutzern von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine telefonische gebührenfreie Betreuung an, die sowohl einen technischen Support als auch die Unterstützung bei Fragen rund um das Vergabeverfahren und zur Benutzung des e-Vergabeportals beinhaltet.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag mit dem Nutzer kommt zustande mit der Vertragsbestätigung durch die Main-Post GmbH nach Einsendung des vom Nutzer vollständig ausgefüllten und bestätigten Antrages. Mit der zugesandten Bestätigung erhält der Nutzer seinen persönlichen Zugang (Benutzername, Identifikationsnummer, Kennwort). Die Freischaltung des Zugangs erfolgt mit der Vertragsbestätigung.
§ 3 Preise und Gebühren
§ 3.1 Preise und Gebühren für Bieter
Die vollständige Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH ist für Bieter grundsätzlich mit der Registrierung gebührenfrei.
Generell sind sämtliche Grundleistungen der e-Vergabe für Bieter gebührenfrei. Für gebührenpflichtige Nutzungspakete des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH fällt - je nach Paket - eine pauschale Gebühr für verschiedene Zusatzfunktionen an. Für Bieter gelten die Tarife der unter https://www.evergabe.mainpost.de/Package?type=unternehmer hinterlegten Preisliste in ihrer aktuellen Fassung. Sie ist Bestandteil des Vertrages. Die Freischaltung dieser Nutzungspakete erfolgt im zweiten Quartal 2018.
§ 3.2 Preise und Gebühren für Vergabestellen
Für Vergabestellen gelten die Tarife der unter https://www.evergabe.mainpost.de/Package?type=auftraggeber hinterlegten Preisliste in ihrer aktuellen Fassung. Sie ist Bestandteil des Vertrages.
Zur Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH fallen im Tarifpaket A (Basis Einkauf) und B (Basis Vergabe) keinerlei pauschale Jahresgebühren an.
Die Abrechnungen der getätigten Ausschreibungen im Tarifpaket A (Basis Einkauf) und B (Basis Vergabe) erfolgen direkt nach Auftragseingang entsprechend Tarif.
Im Tarifpaket C (ProFlat Vergabe) sowie für die Pauschalgebühr des Ergänzungsbausteins D1 (Unternehmensdatenbank BauVerzeichnis) erfolgt die Abrechnung als pauschale Jahresgebühr jährlich im Voraus.
Zusätzliche Nutzerkonten und weitere Ergänzungsbausteine werden monatlich, beginnend mit dem Ersten des Folgemonats im Voraus abgerechnet.
§ 4 Zahlungsmodalitäten und Verzugsfolgen
Die kostenpflichtige Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH wird unmittelbar mit Rechnungsstellung durch die Main-Post GmbH gemäß BGB zur Zahlung durch Überweisung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Main-Post GmbH berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 9% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren i. H. v. 10,00 € je Mahnung zu erheben. Soweit die Main-Post GmbH Kosten aus Rücklastschriften entstehen, aus Gründen, welche die Main-Post GmbH nicht zu vertreten hat, sind diese Kosten vom Nutzer zu erstatten, es sei denn, der Nutzer hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder die Kosten wären auch bei der Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, berechnet die Main-Post GmbH hierfür jeweils die entsprechende Rücklastschriftgebühr.
Eine Verrechnung gegenseitiger Forderungen ist unzulässig, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
§ 5.1 Vertragsdauer
§ 5.1.1 Für die Tarifpakete ohne pauschale Jahresgebühr wird die Nutzung auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch beide Parteien jederzeit schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 5.1.2 Für die Tarifpakete bzw. Ergänzungsbausteine mit pauschaler Jahresgebühr wird die Nutzung für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen und kann durch den Nutzer schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Nutzungszeitraumes gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Ergänzungsbausteine sowie zusätzliche Nutzerkonten können jederzeit hinzugebucht werden.
§ 5.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:
a. der Nutzer gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und den Verstoß nicht innerhalb einer Woche nach schriftlicher Aufforderung durch die Main-Post GmbH abgestellt hat;
b. der Nutzer bei der Anmeldung (Registrierung) falsche Angaben gemacht hat;
c. der Nutzer die ihm überlassenen Leistungen und Informationen vertragswidrig nutzt;
d. der Nutzer gegen die Regeln der Main-Post GmbH zu Benutzerkennung und Passwort verstößt.
§ 5.3 Im Falle einer gebührenfreien zur Verfügungsstellung von Testzugängen verfügt die Main-Post GmbH jederzeit über ein Sonderkündigungsrecht.
§ 5.4 Die Kündigung bedarf der gesetzlichen Schriftform.
§ 5.5 Mit Vertragsende erlischt das Recht auf Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH.
§ 5.6 Die Main-Post GmbH kann die Tarife, ihre Dienste und Preise jederzeit ändern. Eine solche Änderung teilt die Main-Post GmbH dem Nutzer spätestens 12 Wochen vor Inkrafttreten mit. Die Mitteilung erfolgt postalisch oder elektronisch per EMail an die vom Nutzer bei der Anmeldung verbindlich angegebene E-Mail-Adresse. In diesem Fall steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des Vertrages mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende desjenigen Monats, der dem Inkrafttreten der Preisänderung vorangeht, zu. Macht der Nutzer von seinem Sonderkündigungsrecht innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als akzeptiert. Entsprechendes gilt für eine Änderung der Geschäftsbedingungen oder Leistungen durch die Main-Post GmbH.
Bei der Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuersätze ist die Main-Post-GmbH - unabhängig von der vorstehenden Regelung - zu einer entsprechenden Veränderung der Preise berechtigt.
§ 6 Nutzungsrechte, Haftung, Pflichten und Obliegenheiten der Nutzer
§ 6.1 Der Nutzer hat das Recht, auf dem e-Vergabeportal der Main-Post GmbH zu recherchieren. Er verpflichtet sich, die ihm eingeräumten Rechte zur Nutzung nicht missbräuchlich zu handhaben und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.
§ 6.2 Die Rechercheergebnisse sind nur für den eigenen, insbesondere beruflichen Gebrauch des Nutzers, der als Bieter nach Aufträgen oder als Vergabestelle nach Auftraggebern sucht, bestimmt. Der Bieter ist nur berechtigt, Veröffentlichungen weiterzuverwenden, die dem Leistungsspektrum/Gewerk seines Unternehmens entsprechen. Der Download von Leistungsverzeichnissen zum Weiterverteilen an Dritte ist unzulässig.
§ 6.3 Die elektronische Mehrfachnutzung mit nur einem Passwort sowie die Weitergabe der Rechercheergebnisse an Dritte - sei es entgeltlich oder unentgeltlich - ist unzulässig. Eine Weitergabe der Informationen aus der Datenbank der Main-Post GmbH ist nur nach einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gestattet.
§ 6.4 Der Nutzer ist für die vertragskonforme Verwendung und Geheimhaltung der ihm mitgeteilten Zugangskennung (Benutzername und Kennwort) und seiner selbstverwalteten Projekt- und Unterkonten verantwortlich.
Nutzungsberechtigt sind ausschließlich die von ihm autorisierten Mitarbeiter, d.h. Angestellte des Unternehmens bzw. Angestellte und Beamte der Vergabestelle.
Im Falle von extern eingebundenen juristischen oder natürlichen Personen sind beauftragte Personen im Rahmen der Weisung des Nutzers nutzungsberechtigt.
Der Nutzer trifft die notwendigen Vorkehrungen, um zu gewährleisten, dass nur berechtigte Personen das System nutzen. Daten, die der Nutzer durch die Nutzung des Systems erhalten hat, sind nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Die weitere gewerbliche Nutzung der Daten sowie sonstige Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Nutzer weist seine autorisierten Mitarbeiter vor Beginn der Nutzung auf diese Vorgaben hin.
Sollte die Vergabestelle die unberechtigte Nutzung des Main-Post e-Vergabeportals oder der Softwareapplikation durch Dritte schuldhaft ermöglichen, ist sie verpflichtet, der Main-Post GmbH eine Vertragsstrafe zu zahlen, die der Höhe nach im billigen Ermessen der Main-Post GmbH steht. Zudem hat die Vergabestelle der Main-Post GmbH sämtliche notwendigen Angaben bzgl. des Dritten, der die Nutzung ohne Berechtigung durchgeführt hat, bereitzustellen, insbesondere den Namen und die Anschrift, soweit bekannt.
§ 6.5 Der Nutzer ist für die Schaffung, Errichtung und Aufrechterhaltung der technischen Voraussetzungen, insbesondere der Systemanforderungen (Hard- und Software), welche für die Nutzung der Zugriffs- und Übertragungsmöglichkeiten des eVergabeportals der Main-Post GmbH erforderlich sind, selbst verantwortlich.
§ 6.6 Der Nutzer steht dafür ein, dass er bzw. die von ihm autorisierten Mitarbeiter bei der Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH über die erforderliche Sachkenntnis, insbesondere zur Bedienung des Programms, verfügen. Neben den persönlichen Ansprechpartnern bei der Main-Post GmbH hat der Nutzer dazu im internen Bereich der Anwendung, unter dem Menüpunkt Account / Hilfe, Zugriff auf das Handbuch der Anwendung. Die Vergabestellen sind verpflichtet, die Vorschriften des Vergaberechts, insbesondere der Verdingungsordnungen der verschiedenen Leistungen, zu beachten und ihre - zur Nutzung autorisierten - Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten. Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des aktuellen Vergaberechts, durch die Nutzer steht die Main-Post GmbH nicht ein. Die Nutzer verpflichten sich, selbst hierfür Sorge zu tragen.
§ 6.7 Der Nutzer handelt in seinen Betriebssystemen so, dass gewährleistet ist, dass die Benutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH mittels seiner Hard- und Software virenfrei erfolgt und damit die Integrität von Dateien und der Hard- und Software des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH nicht beeinträchtigt wird.
§ 6.8 Die Main-Post GmbH ist berechtigt, den Nutzer bei missbräuchlicher Nutzung von der Nutzung auszuschließen, dies gilt auch für den Verdachtsfall, falls der Nutzer die Gründe für den Verdachtsfall nicht hinreichend widerlegen kann. Als Missbrauch gilt insbesondere die Verletzung der Nutzungsberechtigung, als auch unzulässige Inhalte zu verbreiten.
Der Nutzer verpflichtet sich:
a. bei der Nutzung nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten zu verstoßen;
b. keine Gewalt verherrlichenden oder pornographischen Inhalte einzustellen;
c. keine Inhalte, die Viren oder andere Programme enthalten oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, einzustellen;
d. Geschäfte nur bei berechtigtem Interesse, insbesondere nicht zu Testzwecken, zu tätigen;
e. keine die Rechte Dritter verletzenden Inhalte, in welcher Form auch immer, zu kommunizieren;
f. erlangte Informationen in Form von Auftragsinformationen oder Angeboten ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte zu benutzen; insbesondere ist eine weitere Verwertung, unabhängig vom Zweck, nicht erlaubt;
g. erlangte Informationen in Form von vollständigen Dokumenten bei öffentlichen Ausschreibungsinformationen, Dokumenten mit Kontaktadressen bei Bauvorhaben sowie Angeboten nicht an andere natürliche und juristische Personen weiterzugeben.
§ 6.9 Eine automatisierte Abfrage des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH durch Software-Skripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne Zustimmung der Main-Post-GmbH unzulässig.
§ 6.10 Die Main-Post GmbH behält sich vor, eingestellte Inhalte zu sperren, wenn an der Ernsthaftigkeit der Information Zweifel bestehen bzw. wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. Die Main-Post GmbH ist berechtigt, den aus einer Pflichtverletzung entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
§ 6.11 Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten unverzüglich mitzuteilen.
§ 6.12 Die Main-Post GmbH ist berechtigt, zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung des Main-Post eVergabeportals und zur Bekämpfung von Missbrauch das Benutzungsverhalten von registrierten Nutzern zu beobachten.
§ 6.13 Die Main-Post GmbH behält sich das Recht vor, falls sie Informationen mit offensichtlichen Fehlern feststellt, diese aus dem System zu entfernen. Es ist ihr freigestellt, diese an den Eingebenden zurückzusenden.
§ 6.14 Der Nutzer darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Main-Post GmbH abtreten.
§ 6.15 Die Nutzer dürfen den im Rahmen der Vergabeverfahren notwendigen Austausch von E-Mails und sonstigen Nachrichten nicht dazu zu nutzen, Nachrichten zu versenden, die mit den Vergabeverfahren nicht im Zusammenhang stehen (Spam usw.).
§ 6.16 Die Nutzer stellen die Main-Post GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Main-Post e-Vergabeportals und deren Softwareapplikation beruhen oder mit ihrer Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben. Erkennen die Nutzer dass ein solcher Verstoß droht, oder ist beruht die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung an die Main-Post GmbH.
§ 7 Leistungsstörungen und Verfügbarkeit der Vergabeplattform
§ 7.1 Aufgrund der Struktur des Internets hat die Main-Post GmbH keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt hat die Main-Post GmbH nicht zu vertreten.
§ 7.2 Die Main-Post GmbH kann die Nutzung des e-Vergabeportals sperren oder den Zugang zum Portal beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Fall wird sich die Main-Post GmbH bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit des eVergabeportals umgehend wieder herzustellen.
§ 7.3 Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH kann täglich 24 Stunden über das Internet mit 99 %-iger Erreichbarkeit genutzt werden. Alle Rechner und die Systemkomponenten, die zum Betreiben der Plattform notwendig sind, werden in einem Rechnerverbund betrieben. Ein doppeltes Firewallsystem schützt die Systemkomponenten vor Angriffen und vor unberechtigten Zugriffen aus dem Internet. Auf der Plattform werden ausschließlich in der Zeit von 24:00 bis 05:00 Uhr, zur Sicherung des Betriebes, eine Systempflege sowie Sicherungen der Daten durchgeführt, wobei die Systempflege nur in Zeitfenstern erfolgt, die keine unmittelbaren und direkten Fristabläufe von Vergabeverfahren beinhalten. Innerhalb dieses Zeitraums steht die Plattform kurzzeitig nicht zur Verfügung. Der Internetzugang und das Kommunikationsequipment des Nutzers sind nicht Bestandteile dieses Vertrages.
§ 8 Urheberrechte
Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Datenbank, der Datenbanksoftware oder an Datenbankinhalten und der Systemarchitektur bleiben vorbehalten. Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die sonstigen Inhalte der Internetpräsenz der Main-Post GmbH sind urheberrechtlich geschützt.
§ 9 Haftungsbeschränkung der Main Post GmbH
§ 9.1 Die Main-Post GmbH haftet für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung der Main-Post GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Main-Post GmbH nur, falls diese ursächlich durch Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragzwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht), begründet sind. Die Schadenersatzpflicht ist - abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt oder für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird, verjähren Schadenersatzansprüche in 12 Monaten ab Kenntnis bzw. grobfahrlässiger Unkenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen.
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen die Main-Post GmbH unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, wegen der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und deliktischer Ansprüche.
§ 9.2 Die Main-Post GmbH haftet nicht für technische Störungen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Main-Post GmbH fallen, für Schäden aus höherer Gewalt sowie für Schäden durch missbräuchliche Nutzung des Systems. Gleiches gilt für unrichtige Informationen (einschließlich Viren) einschließlich der daraus entstehenden Schäden, soweit diese von berechtigten und nichtberechtigten Dritten in das System des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH eingegeben und darüber veröffentlicht werden.
§ 9.3 Die Main-Post GmbH übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für die Art, den Inhalt, die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die Gesetzmäßigkeit der Dateninhalte, die seitens der Nutzer in das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH eingegeben werden. Insbesondere wird keine Gewähr dahingehend übernommen, dass die abgerufenen Informationen für bestimmte Zwecke des Nutzers geeignet oder ausreichend sind. Den Nutzern ist bekannt, dass es sich bei dem e-Vergabeportal der Main-Post GmbH um ein Informations- und Kommunikationssystem handelt, bei dem seitens der Main-Post GmbH keine Kontrolle hinsichtlich der jeweils eingehenden und dann sofort im Internet zur Verfügung stehenden Informationen vorgenommen wird.
§ 9.4 Die Main-Post GmbH übernimmt insbesondere keine Gewährleistung dafür, dass alle Auftragsinformationen, die für die Nutzer relevant sind, auch gegenseitig zur Verfügung gestellt werden. Gleichermaßen bietet die Main-Post GmbH keine Gewährleistung, dass auf Auftragsbekanntmachungen von Vergabestellen auch Angebote von Bietern folgen.
§ 9.5 Die Main-Post GmbH übernimmt keine Gewährleistung für das Zustandekommen von Aufträgen bzw. Vertragsabschlüssen zwischen Nutzern der Datenbank. Die Main-Post GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Bonität der Nutzer der Datenbank. Die Main-Post GmbH trifft keine Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern der Datenbank zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
§ 9.6 Soweit die Main-Post GmbH Zugriff auf Datenbanken oder Dienste Dritter gewährt, haftet Main-Post GmbH weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bzw. Freiheit von Rechten Dritter bzgl. der durch den Nutzer heruntergeladenen Daten, Informationen und Programme.
§ 9.7 Die Main-Post GmbH ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht von der Main-Post GmbH stammenden Inhalten (z.B. Werbebanner) auf der Webseite. Ebenso ist die Main-Post GmbH nicht verantwortlich für die Inhalte von Webseiten, auf die verwiesen wird. Links, die in Antworten von Nutzern auf Anfragen enthalten sind, werden von der Main-Post GmbH nur stichprobenartig untersucht. Insofern übernimmt die Main-Post GmbH gemäß § 5 Abs. 2 Teledienstgesetz keine Haftung für die Inhalte dieser Links.
§ 9.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Main-Post GmbH.
§ 9.9 Die Main-Post GmbH sichert die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der Vergabeplattform und der Software nur im Rahmen dessen zu, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist.
§ 9.10 Die Main-Post GmbH haftet nicht für Vorgänge, die das Verhältnis zwischen Bieter und Vergabestellen betreffen. Die Main-Post GmbH haftet somit weder für die Inhalte, die zwischen den Nutzern ausgetauscht werden, noch für die Unbedenklichkeit oder Schadensfreiheit technischer oder kommunikativer Abläufe zwischen den Nutzern, noch für sonstige, das Verhältnis der Vergabestellen und der Bieter betreffender oder dieser Sphäre zuzuordnender Vorgänge.
§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 10.1 Die Nutzer verpflichten sich, die durch die Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH erhaltenen Daten streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen vertraglichen Nutzung und der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.
§ 10.2 Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten speichern, verarbeiten und löschen.
§ 10.3 Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben:
Firmendaten:
Firmenname, Straße/Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Adresszusatz, Internetadresse, Umsatzsteuer-ID, Steuernummer, Handelsregister-Nummer, Geschäftsführer, Freiwillige Angaben
Kontaktperson (Administrator):
Name, Vorname, Abteilung, Telefon, Telefax, E-Mail
§ 10.4 Eine Weitergabe von Nutzerdaten erfolgt an die aumass, die das Portal für die MainPost GmbH betreibt. Eine sonstige Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die in der Systemkontrolle beschäftigten autorisierten Mitarbeiter des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH sind im Sinne der Verschwiegenheit entsprechend § 5 BDSG verpflichtet.
§ 10.5 Eine Korrektur der Nutzerdaten durch den Nutzer kann jederzeit vorgenommen werden.
§ 10.6 Das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH arbeitet zum Schutz der auf der Plattform ausgetauschten Daten mit Maßnahmen zur Sicherung von Datenverarbeitungssystemen, welche auf die konkreten Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen hin überprüft wurden.
§ 10.7 Zur Herstellung der Datensicherheit wird auf die „Datenschutzerklärung für das e-Vergabeportal“ verwiesen, die Sie unter https://www.evergabe.mainpost.de/Home/DATENSCHUTZ einsehen können.
§ 10.8 Die Main-Post GmbH weist darauf hin, dass der Betrieb des e-Vergabeportals und sämtliche damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge im Auftrag der Main-Post GmbH von aumass durchgeführt werden.
Die Vergabestelle stimmt zu, dass im Rahmen der ex -Vergabe auf nationaler und EU-weiter Ebene und auf Länderebene die von der Vergabestelle in das e-Vergabeportal der Main-Post GmbH eingestellten Daten (im Wesentlichen Bekanntmachungen, Veröffentlichungen) auf den Portalen der EU (EU TED Simap), auf dem Portal der Bundesrepublik Deutschland (bund.de) sowie auf den jeweiligen Landesportalen der Finanzministerien (BayVeBe für Bayern respektive service-bw.de für Baden-Württemberg) und aumass.de vorgehalten und dargestellt werden. Diese sogenannten "Aggregatoren" - also Dritte und rechtlich verpflichtende Ausschreibungsplattformen - sind unabhängige und zusätzliche Darstellungen für nationale und europaweite Ausschreibungen zu der Darstellung im e-Vergabeportal der Main-Post GmbH mit seinen Datenbeständen.
Die Main-Post GmbH weist die Vergabestelle darauf hin, dass zwischen aumass und der Main-Post GmbH eine schriftliche Vereinbarung besteht, der zufolge sich aumass verpflichtet, die in den Ausschreibungen/Vergaben enthaltenen Informationen und Daten ausschließlich zum Zweck der e-Vergabe zu verwenden. aumass hat sich der Main-Post GmbH gegenüber ferner verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung ihr bekanntwerdenden Betriebsgeheimnisse sowie alle ihr gegenüber als vertraulich bezeichneten Vorgänge geheim zu halten.
Ferner hat sich aumass der Main-Post GmbH gegenüber verpflichtet, alle vergaberechtlich erforderlichen Novellierungen bei dem Betrieb des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH zu berücksichtigen.
Die Main-Post GmbH weist die Vergabestelle darauf hin, dass aumass zur Sicherung und zum Schutz der Daten der Vergabestelle eine Datenübertragung vornimmt, die nach Bankenstandart „SSL-zertifiziert“ ist und die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 22 EU-Richtlinie 24/2014 gewährleistet. Die Sicherung der Datenbank und der Dokumente der Vergabestelle erfolgt kontinuierlich. Die Abwehr von Viren, Trojanern sowie Bots wird auf höchstem Standard durchgeführt und überwacht. Die Main-Post GmbH und aumass stellen zudem die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG sicher.
Die Vergabestelle bleibt im Verhältnis zur Main-Post GmbH „Herr ihrer Daten“ und bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten alleinberechtigt. Die Main-Post GmbH führt eine Kontrolle der von der Vergabestelle gespeicherten und gelieferten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung durch. Die Obliegenheit, solche Kontrollen durchzuführen, liegt allein bei der Vergabestelle. Die Main-Post GmbH ist lediglich dazu berechtigt, Daten der Vergabestelle nach deren Weisung und im Rahmen des hier Vereinbarten zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
Die Main-Post GmbH ist verpflichtet, der Vergabestelle auf deren schriftliches Verlangen hin jederzeit die im Rahmen der berechtigten Nutzung des e-Vergabeportals und deren Softwareapplikationen an die Main-Post GmbH übermittelten Daten an die Vergabestelle in geeigneter Form herauszugeben oder die Herausgabe zu ermöglichen.
Die Main-Post GmbH ist im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen zur Verarbeitung und Verwendung der Daten der Vergabestelle berechtigt, soweit dies notwendig ist (z.B. für die Abrechnung von Leistungen).
Die Main-Post GmbH ist nicht verpflichtet, die Daten der Vergabestelle länger als zwei Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufzubewahren. Die Main-Post GmbH behält sich vor, die Daten der Vergabestelle nach Ablauf dieser Frist zu löschen. Sämtliche Daten werden spätestens sechs Monate nach Vertragsbeendigung von der Main-Post GmbH gelöscht, soweit dem nicht steuerrechtliche oder ähnliche gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungs- und Belegpflichten entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für die Daten der e-Vergabe-Akten der jeweiligen Ausschreibungen. Diese werden jeweils 6 Monate nach Versiegeln und erfolgreichem Herunterladen durch den Nutzer im System vorgehalten und nach Ablauf der Frist gelöscht.
Sollte die Vergabestelle personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder selbst nutzen, so steht sie dafür ein, dass sie hierzu nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Im Falle eines Verstoßes stellt die Vergabestelle die Main-Post GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 Sonstige Bestimmungen
§ 11.1 Die Main-Post GmbH behält sich das Recht vor, den Nutzern des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH Informationen zum Thema "Auftragsbeschaffung und Vergabe" zukommen zu lassen. Sie wird dazu die ihr von den Nutzern übermittelten Adressdaten nutzen. Nutzer können jederzeit schriftlich den Bezug der Informationen ausschließen.
§ 11.2 Die Main-Post GmbH behält sich das Recht vor, die angebotenen Dienste jederzeit zu modifizieren und zu verbessern. Diesbezügliche Informationen werden den Nutzern bekannt gegeben und dokumentiert.
§ 11.3 Die Main-Post GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
§ 11.4 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Main-Post GmbH und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Würzburg.
§ 11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Ungültige Bestimmungen sind einvernehmlich durch solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage, den gewünschten Zweck zu erreichen, geeignet sind. Das Gleiche gilt für Lücken, die sich in diesem Vertrag herausstellen könnten.
§ 11.6 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt für die Abbedingung der Schriftformklausel.
§ 11.7 Mit der Nutzung des e-Vergabeportals der Main-Post GmbH erkennt der Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Main-Post GmbH an. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer finden auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Main-Post GmbH den Geschäftsbedingungen der Nutzer nicht ausdrücklich widerspricht.
Main-Post GmbH
Stand: 10. Januar 2018